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Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften sollen künftig regelmäßig als "Störung der Geschäftsgrundlage" (§ 313 BGB) gelten und eine Anpassung des Miet- oder Pachtvertrages ermöglichen. Das sieht der am 13.12.2020 gefasste Corona-Beschluss von Bund und Ländern vor. Welche Folgen hat dieser Beschluss?
Prof. Dr. Hanspeter Gondring FRICS
Geschäftsführender Gesellschafter und wissenschaftlicher Leiter der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH