Alle Termine im Überblick
2021
"Unentgeltliche Übertragung/Schenkung von Immobilien - Steuerliche Auswirkungen" (2 h)
15.04., 09:00 - 11:00 Uhr
Online-Seminar
"Discounted Cash Flow Modeling"
29.10.2021 17:00 - 19:00
05.11.2021 17:00 - 19:00
08.11.2021 17:00 - 19:00
15.11.2021 17:00 - 19:00
Neues Online-Format: 4 x 2 h + Selbstlernstunden
WEITERBILDUNGSKOSTEN STEUERLICH ABSETZEN
Wer mitten im Berufsleben steht, hat noch lange nicht ausgelernt. In der Immobilienwirtschaft ist eine regelmäßige Weiterbildung unumgänglich. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten nicht oder nur zum Teil, sind sie steuerlich absetzbar. Arbeitnehmer und auch Selbstständige können Fortbildungskosten als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.
Pauschale oder detaillierte Auflistung
Liegt ein beruflicher Zusammenhang vor, können Arbeitnehmer Ausgaben für Fort- oder Weiterbildung als Werbungskosten absetzen. Wenn die Weiterbildungskosten über 1.000 Euro liegen, lohnt sich eine detaillierte Auflistung. Ansonsten gilt die Pauschale für Arbeitnehmer. Für Selbstständige gilt diese Grenze nicht.
Reisekosten absetzbar
Neben den Gebühren für die Fortbildung können Sie als Teilnehmer die Fahrtkosten zur Bildungseinrichtung angeben. Anders als beim Arbeitsweg zählt nicht nur die Entfernungspauschale. Für eine Fahrt mit dem Pkw sind also 30 Cent pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt möglich. Bei der Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln gelten die tatsächlich angefallenen Kosten für den Fahrschein.
Bitte sprechen Sie hierzu unbedingt mit Ihrem Steuerberater.