Mit dem weltweiten Klimaschutzabkommen von Paris in 2015 wird die Nachhaltigkeit nicht nur ein Credo, sondern eine Verpflichtung mit allen Konsequenzen....
Staatlich angeordnete Schließungen von Geschäften sollen künftig regelmäßig als "Störung der Geschäftsgrundlage" (§ 313 BGB) gelten und eine Anpassung des Miet- oder Pachtvertrages ermöglichen. Das sieht der am 13.12.2020 gefasste Corona-Beschluss von Bund und Ländern vor.